Wirte sollen angeregt werden, regelmäßig Sänger- und Musikantentreffen in den Gasträumen durchzuführen.
Bei freiem Eintritt und öffentlichem Zugang bleibt durch den bewussten Verzicht auf Verstärker- und Bühnenanlagen, wie auch auf Musikberieselung die musikalische Gleichberechtigung gewahrt und somit selbstbestimmtes, spontanes Singen und Musizieren möglich.
Die Sänger- oder Musikgruppen, auch Einzelpersonen, erhalten für ihre Mitwirkung Getränke und Vesper im üblichen Rahmen. Das gilt auch für die Gaststätten, bei denen Musikanten immer gern gesehen werden ohne genaue terminliche Regelung.
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Wo diese nebenstehende Plakette am Wirtshauseingang prangt, handelt es sich um ein Gasthaus im Lande, in welchem aufspielende Musikanten herzlich willkommen sind.
Die Regel ist ganz einfach: Die Musikanten spielen honorarfrei auf und werden dafür vom Wirt verköstigt. Die Sänger- oder Musikgruppen, auch Einzelpersonen, erhalten für ihre Mitwirkung 2 Getränke und ein Vesper. Andere interne Regelungen sind möglich.
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Der Landesmusikrat will mit dieser auf Dauer angelegten Aktion das ursprüngliche Musikantenmilieu in den Dorfgasthäusern fördern.
Nach erfolgreicher Durchführung von mindestens 10 Veranstaltungen einer Gaststätte, verleiht der Landesmusikrat auf Antrag eine Urkunde und eine Email-Plakette mit dem Prädikat „Musikantenfreundliches Wirtshaus“, wenn sich das Gasthaus verpflichtet, diese Treffen fortzuführen. Der Wirt darf dieses Prädikat dann in seiner Werbung einsetzen.
Aus urheberrechtlichen Gründen dürfen innerhalb der Aktion „Auspiela beim Wirt“ nur alte überlieferte Weisen der traditionellen Volksmusik gespielt werden. weitere Info's >>
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