Das spontane Singen und Musizieren ohne Anlass ist immer seltener zu hören. Zudem haben die meisten Blasmusikkapellen und Chöre eigene Räumlichkeiten für Probenzwecke errichtet und sind nicht mehr auf das Wirtshaus angewiesen. Die Folge: Lautsprecher mit Musik aus der Konserve haben die musikalische Hoheit über das Gasthaus übernommen. Das soll nun anders werden!
Der zentralen Lage entsprechend waren und sind die Gasthäuser ein Treffpunkt aller Schichten, ein Kernpunkt der großen und kleineren Gemeinschaften; ein Ort, der traditionellerweise nicht nur Durst stillt und Gaumenfreuden beschert, sondern auch zur Geselligkeit animiert. Das Wirtshaus war auch stets Umschlagplatz für Lied- und Musikgut. Insofern ist es die „Hochschule der Volksmusik“.
Der Arbeitskreis Volksmusik des Landesmusikrates startete 2007 ein Projekt, das in anderen Regionen bereits erfolgreich läuft. „Aufspiela beim Wirt“ soll musikantenfreundliche Gasthäuser und gasthausfreundliche Volksmusikanten zusammenführen. Viele Musikanten suchen immer wieder nach Möglichkeiten ohne Bühne und Konzertcharakter aufspielen zu können. Der geeignetste Platz dafür ist das Wirtshaus – ehemals kommunikativer Dorfmittelpunkt. Deshalb wollen wir mit dieser Aktion Wirte und Musikanten zusammenführen.
Das zentrale Anliegen dieser Aktion ist das freie, aus der Emotion geborene Singen und Musizieren zur eigenen Unterhaltung und Entfaltung in der Gemeinschaft mit den Gästen.
Das Projekt „Aufspiela beim Wirt“ ist eine Initiative des Landesmusikrates, Arbeitskreis Volksmusik, in Zusammenarbeit mit der Gastronomie (DEHOGA) und der Schussenrieder Brauerei.
Zunächst umfasst das Pilotprojekt das Gebiet zwischen Donau und Bodensee mit Oberschwaben und Allgäu und soll später auf ganz Baden-Württemberg ausgedehnt werden. |
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Nach erfolgreicher Durchführung von mindestens 10 Veranstaltungen einer Gaststätte, verleiht der Landesmusikrat auf Antrag eine Urkunde und eine Email-Plakette mit dem Prädikat „Musikantenfreundliches Wirtshaus“, wenn sich das Gasthaus verpflichtet, diese Treffen fortzuführen. Der Wirt darf dieses Prädikat dann in seiner Werbung einsetzen. Mehr dazu >>
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